Kreditkarte sperren – Wie es richtig geht

Kreditkarten werden heutzutage beinahe schon selbstverständlich zum Bezahlen und Geldabheben genutzt. Umso tragischer ist es, wenn die Karte dann doch einmal verloren geht oder gar gestohlen wird.

Das kleine rechteckige Plastikgeld hat mittlerweile in vielen Portemonnaies Einzug gefunden. Sind die Sicherheitsmechanismen zwar schon auf dem höchsten Niveau, gibt es hier und da leider doch kleine Schlupflöcher, die Betrüger für ihre Zwecke nutzen. Umso wichtiger ist es deshalb, eine abhanden gekommene Kreditkarte unverzüglich sperren zu lassen.

Zentraler Sperr-Notruf
Seit dem 1. Juli 2005 existiert auf Empfehlung des Bundesministeriums des Innern der zentrale Sperr-Notruf mit einheitlicher Rufnummer. Er ist täglich 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche erreichbar und ermöglicht das Sperren von verschiedenen Medien wie Kredit- und Bankkarten, Mobilfunkkarten, Online-Banking- und E-Mail-Accounts oder Mitarbeiterausweisen.

So erreichen Sie den Sperr-Notruf:

Aus Deutschland (kostenlos)
116 116

Aus dem Ausland (Gebühren gemäß ausländischem Netzanbieter)
+49 116 116
oder
+49 – 30 4050 4050

Hinweis: Die Vorwahl 0049 ist nicht aus allen Ländern nutzbar. Eine Übersicht über die internationalen Vorwahlen für Ferngespräche nach Deutschland stellt der Sperr-Dienst auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Welche Kreditkarten gesperrt werden können
Was vielen nicht bewusst ist: Um den Sperr-Notruf nutzen können, muss sich der Herausgeber der Medien, so auch Kreditkartenherausgeber wie Banken und Sparkassen, diesem Service anschließen und sein Einverständnis zum Sperren über den zentralen Notruf geben. Welche Unternehmen der Zentrale Sperr-Service zu seinen Teilnehmern zählt, zeigt eine Liste zu finden auf der Internetpräsenz der 116 116.

Sollte die eigene Kreditkarte verloren gegangen und das ausgebende Institut nicht dem Sperr-Dienst angeschlossen sein, hilft die Hotline der jeweiligen Bank oder Sparkasse weiter. Jedes Institut ist gesetzlich dazu verpflichtet, Inhabern eines Zahlungsinstruments wie die Kreditkarte jederzeit und von überall das Sperren dieser zu ermöglichen. Nicht zuletzt spielt die Einhaltung dieser Vorschrift besonders bei der Haftungsregelung bei missbräuchlicher Verwendung einer Kreditkarte eine enorme Rolle. Gesetzlich ist die Haftung bei Kreditkarten auf maximal 150 Euro unter Erfüllung gegebener Voraussetzungen festgelegt. Nähere Informationen zur Kreditkartenhaftung liefert die Informationsseite www.kreditkarten-beratung.de.

Sorgfalt ist das A und O
Im Umgang ist Zahlungskarten ist Sorgfalt geboten. Es versteht sich von selbst, dass die PIN-Nummer sowie andere Kartendaten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ausnahmen sind Zahlvorgänge, bei denen die Bekanntgabe beispielsweise der Kreditkartennummer unerlässlich ist. Beim Bezahlen und Geldabheben ist stets die Umgebung im Blick zu halten: Wird man beobachtet? Gibt es eine Unauffälligkeit am Geldautomat? Konnte jemand meine Kartendaten unbefugt einsehen? In diesen und anderen zweifelhaften Fällen ist stets die Karten ausgebende Bank oder Sparkasse sowie gegebenenfalls der Sperr-Notruf zu kontaktieren. Eventuell sollte sogar eine Anzeige bei der Polizei in Betracht gezogen werden. Aufklärung in allen Fragen rund um Prävention, Betrug und Schutz nicht nur bei Kreditkarten liefert das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).

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Frau Mandy Ullrich
Königsbrücker Straße 28
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