In der Walpurgisnacht kann ein Streich teurer Ernst werden

Welche Streiche sind in der Nacht zum 1. Mai erlaubt?

Es ist eine alte Tradition und macht Vielen eine Menge Spaß: Streiche spielen in der Nacht zum 1. Mai. Den Maibaum des Nachbardorfes stehlen, Autos mit Toilettenpapier umwickeln oder Mülltonnen umstellen – die Kreativität kennt in dieser Nacht keine Grenzen. Doch welche Streiche sind erlaubt? Wann aus Schabernack Ernst wird, erläutert die Württembergische Versicherung, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W).

Einst tanzten die Germanen in der Nacht zum 1. Mai in den Frühling, um ihren heidnischen Göttern für die anbrechende Sommerzeit zu danken. Nach der Einwanderung der Christen wurde der jährliche Tanz zur Hexennacht erklärt, in der Ungläubige dem Teufel lobpreisen. Heutzutage gilt die Walpurgisnacht als sogenannte Freinacht, in der allerlei Schabernack getrieben wird. In Bayern ist es beispielsweise Brauch, den Maibaum des Nachbardorfes zu stehlen. Streiche wie Gartentüren aushängen und Gegenstände verstellen sind vielerorts beliebt. Doch auch in der Walpurgisnacht gilt: Wer jemanden schädigt, haftet mit seinem ganzen Vermögen.

Schnell wird aus einem für harmlos gehaltenen Scherz eine Sachbeschädigung, wenn zum Beispiel beim Besudeln eines Autos mit Zahnpasta oder Ketchup Lackschäden entstehen. Und wer gar, wie im letzten Jahr in Bad Säckingen, Fensterscheiben mehrerer Schulen mit Steinen einwirft, macht sich ebenfalls schadenersatzpflichtig. Denn auch in der Hexennacht gelten Recht und Gesetz. Sachbeschädigung hat laut Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Folge. In § 303 ist außerdem festgelegt, dass die dauerhafte Veränderung des Erscheinungsbildes eines Gegenstandes und sogar schon der Versuch strafbar sind. Wer in der Walpurgisnacht losziehen und Streiche spielen will, sollte deshalb in jedem Fall darauf achten, dass dabei niemandem ein Schaden entsteht.

Über:

Württembergische Versicherung AG
Herr Dr. Immo Dehnert
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
Deutschland

fon ..: 0711662-0
fax ..: 0711662822520
web ..: http://www.wuerttembergische.de
email : kk@ww-ag.com

Wüstenrot & Württembergische – Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist ,,Der Vorsorge-Spezialist“ für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quellenangabe und Link auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Wüstenrot & Württembergische AG
Herr Dr. Immo Dehnert
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart

fon ..: 0711662721471
web ..: http://www.ww-ag.com
email : kk@ww-ag.com