Großaktionär stattet Aurania Resources mit frischem Kapital aus

Denn entgegen der ursprünglichen Annahme, das Projekt zu verkleinern und evtl. teilweise zu veräußern, hat die Geschäftsführung aufgrund der bisherigen, sehr positiven Explorationsergebnisse…

BildIn Form einer Wandelschuldverschreibung besorgt sich Aurania Resources Ltd. (ISIN: BMG069741020 / TSX-V: ARU) frisches Kapital in Höhe von 2,0 Mio. USD. Großaktionär, Chairman und CEO der Gesellschaft, Dr. Keith Barron, scheint sich seiner Sache äußerst sicher und stellt der Gesellschaft das Geld bereit. Diese Finanzierungsrunde ermöglicht es Aurania somit, das Konzessionspaket des ,Lost Cities-Cutucu‘-Projekts in Ecuador über seine Gesamtfläche von 2.080 Quadratkilometer zu behalten.

Denn entgegen der ursprünglichen Annahme, das Projekt zu verkleinern und evtl. teilweise zu veräußern, hat die Geschäftsführung aufgrund der bisherigen, sehr positiven Explorationsergebnisse die Entscheidung getroffen, das gesamte Konzessionspaket zu behalten.

Bei der Finanzierungsrunde handelt es sich um eine Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeitsdatum per 29. Mai 2019. Spätestens an diesem Stichtag ist der Betrag in Höhe von 2,0 Mio. USD inklusive der angefallenen Zinsen ( 2 % p.a.) in Höhe von 40.000,- USD an Dr. Keith Barron zurückzubezahlen. Alternativ kann er sich auch in Aktien (rund 863.000 Stück) auszahlen lassen, wobei dann jede Aktie mit einem Nominalwert von 3,- CAD ausgegeben wird. Die angefallenen Zinsen hingegen können nicht in Aktien gewandelt werden.

Zudem teilte die Gesellschaft mit, dass das frühere Darlehen zwischen Dr. Keith Barron und Aurania – https://www.youtube.com/watch?v=bR7_j0exIzE -, in Höhe von 750.000,- USD zu 2 % p.a., um ein weiteres Jahr verlängert wurde.

Die Schuldverschreibung und die Stammaktien, die bei der Umwandlung der Schuldverschreibung ausgegeben werden, unterliegen zusätzlich zu den sonstigen Beschränkungen, die nach den geltenden Wertpapiergesetzen auch außerhalb Kanadas gelten können, einer gesetzlich vorgeschriebenen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag.

Das Angebot unterliegt bestimmten Bedingungen einschließlich des Erhalts aller erforderlichen Genehmigungen. Nicht zuletzt muss die Transaktion durch die TSX Venture Exchange und die zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden genehmigt werden, wobei keine Probleme zu erwarten sind.

Die Aktien wurden nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder anderen geltenden US-staatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen somit ohne Registrierung nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern es keine Ausnahmegenehmigung gibt.

Viele Grüße
Ihr
Jörg Schulte

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Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

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