Ab dem 1. Januar ist es möglich für 1 Euro eine neue Unternehmergesellschaft in Dänemark zu gründen.

Mit der Einführung dieser Unternehmergesellschaften wird es einfacher für einen Existenzgründer eine Gesellschaft zu gründen.

Diese Gesellschaften bieten folgende Vorteile:

Eine größere Kapitaleinlage wird nicht gefordert.
Die Einlage kann nur in bar bezahlt werden.
Der Unternehmer kann sparen, und er kann das Gesellschaftskapital sukzessive aufbauen.
Die Schuld ist begrenzt, und der Besitzer haftet nicht mit seinem persönlichen Vermögen, wie in dem Fall einer Einzelfirma.
Die Gesellschaft fällt unter das Gesetz über den Jahresabschlussbericht, und der Jahresabschlussbericht muss jedes Jahr vorgelegt werden.
Die Gesellschaft kann keine Dividende ausschütten, bevor das Gesellschaftskapital 6700 Euro beträgt.
Wenn das Gesellschaftskapital 6700 Euro beträgt, kann die Gesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umgewandelt werden.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist verpflichtet, mit 25 % der Gewinne die Kapitalbasis des Unternehmens aufzubauen, bis das Gesellschaftskapital und die Ersparnisse 6700 Euro betragen.
Das Gesellschaftskapital und Ersparnisse sind gegebenes Kapital.
Die Gesellschaft muss im Handelsregister registriert werden.
Die Gesellschaft muss binnen 2 Wochen registriert sein, anderenfalls wird die Registrierung abgelehnt, und die Gesellschaft muss erneut angemeldet werden.
Die Ansprüche an diese Gesellschaften sind größer als die Ansprüche an die Einzelunternehmen.
Die Gesellschaft fällt unter die Regelungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Gesellschaftsgesetz.
Es liegt in der Verantwortung des Managements, dass der Jahresbericht digital und rechtzeitig übertragen wird.

Über:

Advokaterne Sankt Knuds Torv
Herr Anders Stig Vestergaard
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