Wenn Pflegebedürftig eintritt, geht es in erster Linie um die Frage, auf welche Pflegestufe besteht Anspruch, wie stelle ich einen Antrag und was passiert bei einer Ablehnungä Wie ist die Vorgehensweise bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes, wie zum Beispiel die Höherstufung in der Pflegestufe.  Hier helfen wir Ihnen gern beiArtikel lesen

Das Widerspruchsgutachten wird mit besonderem Augenmerk bedacht. Die Pflegekasse verschickt an den Pflegebedürftigen einen Bescheid über die Ablehnung oder die Zustimmung zur Pflegestufe. Sollte es zu einer Ablehnung gekommen sein, kann innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen ein Widerspruch erfolgen. Dieser kann erst einmal formlos eingereicht werden. Ein ausführlicherArtikel lesen

Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens liefern. Eine tatsächliche anerkennungsfähige Hilfeleistung zur Durchführung einer gesetzlichArtikel lesen

Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heran gezogen wird. Der MDK verlangt von privat pflegenden Personen, dass sie ein Pflegetagebuch führen mögen und dieses bei der MDK-Begutachtung vorlegen sollen. Wir können Ihnen bei derArtikel lesen

Bei so vielen negativen Nachrichten weiß man eigentlich gar nicht mehr welchem Unternehmen und welchem Produkt man sein Vertrauen geben soll. Viele Produkte sind für die klassische Altersvorsorge nicht geeignet, denn diese unterliegen oft alle einem Totalverlustrisiko. Aber mal ehrlich, wer vor 50 Jahren auf die gesetzliche Rente gesetzt hatArtikel lesen