Autohändler aus Münster saß 6 Monate unschuldig in Untersuchungshaft

Freispruch nach drei Verhandlungstagen

(Münster, 29.11.2013) Mit einem sensationellen Freispruch hat am dritten von ursprünglich 18 anberaumten Hauptverhandlungstagen vor der 7. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Münster der Prozess gegen einen 44-jährigen Münsteraner Autohändler geendet. Dem Autohändler, der die letzten 6 Monate unschuldig in Untersuchungshaft verbringen müsste, wurde durch die Anklage vorgeworfen, mit Schein- und Tarngeschäften einmal quer durch Europa jahrelang das Finanzamt hinters Licht geführt zu haben. Hierbei soll der Geschäftsmann laut Anklage über 3,8 Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen haben. Durch seine Verteidiger, Rechtsanwalt Ralf G. Ahlert aus Hamburg und Rechtsanwalt Marko R. Spänle aus Frankfurt am Main (LSS Rechtsanwälte), Mitglieder der Bail + Birds Fachkooperation, hat der Geschäftsmann stets eine strafrechtliche Verantwortung von sich gewiesen und seine Unschuld beteuert. Unter anderem aufgrund mangelnder Rechtskenntnis und unzureichender Ermittlungstätigkeit hielten das Finanzamt Münster und die Staatsanwaltschaft Münster jedoch am Anklagevorwurf fest. Am heutigen dritten Verhandlungstag mussten die Ermittler jedoch einsehen, dass sie den Geschäftsmann 6 Monate zu Unrecht aus dem Verkehr gezogen hatten. Die Staatsanwaltschaft wurde zuvor mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 28.05.2013, XI R 11/09) konfrontiert. Nach dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs blieb für die Annahme einer strafbaren Hinterziehung von Umsatzsteuer in Deutschland kein Raum. Noch vor Urteilsverkündung wurde daher der gegen den Geschäftsmann bestehende Haftbefehl aufgehoben. Im Urteilstenor folgte die 7. Wirtschaftskammer den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung und sprach den Angeklagten frei. Die Kosten des Verfahrens wurden vollumfänglich der Staatskasse auferlegt. Für die erlittene Untersuchungshaft wird der Geschäftsmann entschädigt. Die Kammer legte dem sitzungsbegleitenden Finanzbeamten ferner ans Herz, zukünftig mehr Zeit für die Aneignung der aktuellen Rechtsprechung aufzuwenden, damit Fälle wie der vorliegende zukünftig vermieden werden können.

Die Frage, in welcher Höhe die Finanzverwaltung sonstige Schadensersatzzahlungen zu leisten hat, wird gesondert zu klären sein. Der Geschäftsmann hat während der Zeit, in der er unschuldig hinter Gittern saß, seine Existenzgrundlage verloren. Ferner hat das Finanzamt Münster das hochwertige Fahrzeug des Geschäftsmannes bereits im Ermittlungsverfahren versteigern lassen, was nach Auffassung seiner Verteidiger Ahlert und Spänle nicht nur ungewöhnlich voreilig sondern schlicht rechtswidrig war.

An der Schadensersatzpflicht des Staates wird auch die Tatsache nichts ändern, dass sich sowohl der Anklagevertreter als auch der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamtes nach Urteilsverkündigung beim Geschäftsmann entschuldigt haben.

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